Klinik · Klinikpraxis & MVZ

Ihre eigene Klinikpraxis — größer denken als die Einzelpraxis.

Die Klinikpraxis denkt über die Einzelpraxis hinaus: mehrere Behandler:innen, angestellte Ärzt:innen, das MVZ als Struktur, Belegbetten und ambulantes Operieren (AOP nach §115b SGB V). Dazu kommen komplexere Rechtsform und Trägerschaft. Diese Seite ordnet Recht, Zahlen und Wirtschaftlichkeit ein — von der MVZ-Zulassung über die Investition bis zu Share- und Asset-Deal.

▸ MVZ nach §95 SGB V▸ KBV-Zahlen 2024▸ §115b, §115f & §121

Auf den Punkt

Die Klinikpraxis ist keine größere Einzelpraxis, sondern eine andere Rechts- und Betriebsform. Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) nach §95 SGB V bündelt mehrere — oft fachübergreifende — Behandler:innen unter einer Trägerschaft, überwiegend als angestellte Ärzt:innen, mit eigener Zulassung und benannter ärztlicher Leitung. Zum 31.12.2024 gab es 5.085 MVZ in Deutschland, knapp die Hälfte in Krankenhausträgerschaft (KBV). Wer gründet, klärt zuerst Rechtsform, Trägerschaft und Arztsitze und rechnet mit einer Investition deutlich über der einer Einzelpraxis. Ambulantes Operieren (§115b) und Hybrid-DRG (§115f) verschieben zudem laufend die Grenze zwischen ambulant und stationär.

Recht & Zulassung

MVZ, Zulassung und die ärztliche Leitung

Eine Klinikpraxis ist rechtlich meist ein MVZ — und damit an mehr Voraussetzungen geknüpft als eine Einzelniederlassung. Wer gründet, bewegt sich zwischen §95 SGB V, der Bedarfsplanung und dem Zulassungsausschuss.

Wer ein MVZ gründen darf

Das MVZ ist in §95 SGB V geregelt, und der Kreis der Gründungsberechtigten ist gesetzlich begrenzt: Gründen dürfen vor allem zugelassene Ärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen, anerkannte Praxisnetze, gemeinnützige Träger sowie Kommunen. Reine Finanzinvestoren stehen nicht auf dieser Liste — sie beteiligen sich meist mittelbar, indem sie ein zugelassenes Krankenhaus als Trägervehikel erwerben. Genau diese Konstruktion beobachtet der Gesetzgeber seit Jahren kritisch.

Ärztliche Leitung: keine Formalie

Jedes MVZ braucht eine benannte ärztliche Leitung. Sie muss selbst im MVZ tätig sein — angestellt oder als Vertragsärzt:in — und ist in medizinischen Fragen weisungsunabhängig; so soll verhindert werden, dass wirtschaftliche Interessen der Trägerschaft die Behandlung überlagern. Für die Gründung heißt das: Sie brauchen früh eine Person, die diese Rolle fachlich und rechtssicher ausfüllt.

Arztsitze und Bedarfsplanung

Ohne Arztsitze keine vertragsärztliche MVZ-Zulassung. Ein Sitz wird über den Zulassungsausschuss eingebracht — meist durch Verzicht der Ärzt:in zugunsten einer Anstellung oder durch Übernahme eines bestehenden Sitzes. In offenen Planungsbereichen ist das unkompliziert; in gesperrten Bereichen, in vielen Fachgruppen der Regelfall, geht es nur über eine Nachbesetzung. Die Bedarfsplanung entscheidet damit mit, wo und wie schnell ein MVZ wachsen kann.

Zulassung schlägt Wunschstandort: Ein MVZ entsteht nicht dort, wo der Markt am attraktivsten ist, sondern dort, wo Arztsitze verfügbar sind. Wer eine Region anvisiert, prüft zuerst die Sitze — nicht die Miete. Fachanwält:in für Medizinrecht und die zuständige Kassenärztliche Vereinigung klären früh, was realistisch ist.
Rechtsform & Trägerstrukturen

GmbH, GbR und wer am Ende Träger ist

Vier Zahlen zeigen, wie groß, wie krankenhausnah und wie stark angestellt die MVZ-Welt inzwischen ist.

5.085

Medizinische Versorgungszentren gab es zum 31.12.2024 in Deutschland — 2004 waren es erst 70.

KBV, MVZ-Statistik 2024
2.506

davon stehen in Krankenhausträgerschaft — knapp die Hälfte (rund 49 %), mit weiter steigender Tendenz.

KBV, MVZ-Statistik 2024
2.426

zusätzliche Leistungen empfahl das IGES-Gutachten 2022 für den AOP-Katalog (§115b) — die Ambulantisierung schreitet voran.

IGES-Gutachten nach §115b SGB V
627.000 €

kostete 2021 im Schnitt die Neugründung einer Einzelpraxis (inkl. Betriebsmittel) — ein MVZ liegt deutlich darüber.

apoBank/Zi Existenzgründungsanalyse

Die Rechtsform-Frage ist schnell beantwortet: MVZ firmieren laut KBV nahezu ausschließlich als GmbH oder GbR. Zum 31.12.2024 waren rund 3.649 als GmbH und 648 als GbR organisiert; die PartG spielt eine Nebenrolle. Die GmbH dominiert vor allem bei Krankenhaus-Trägerschaft — sie begrenzt die Haftung, bildet komplexe Strukturen sauber ab und erleichtert später den Ein- oder Ausstieg über Anteile.

Der auffälligste Strukturtrend ist die wachsende Rolle der Krankenhäuser. 2004 gab es bundesweit 70 MVZ, Ende 2024 waren es 5.085 — davon 2.506 in Krankenhausträgerschaft, knapp die Hälfte mit steigender Tendenz. Weil Krankenhäuser gründungsberechtigt sind, ist die Trägerschaft zum Einfallstor für Kapital geworden; Gesetzgeber und Selbstverwaltung diskutieren deshalb seit Jahren über Transparenz und Grenzen für versorgungsfremde Investoren. Wer heute gründet, sollte die Trägerfrage auch mit Blick auf diese Entwicklung entscheiden.

Ökonomisch ist das MVZ vor allem eine Arbeitgeberstruktur. Die Zahl der als Vertragsärzt:innen tätigen Personen blieb über die Jahre konstant (2024: rund 1.739), während die der angestellten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen auf 30.133 stieg. Anstellung ist also der Kern des MVZ. Im Schnitt arbeiten 6,3 Behandler:innen in einem MVZ (Median 4,0) — diese Größe entscheidet über Personalführung, Dienstpläne, Vertretung und die Anforderungen an die Software.

MerkmalEinzelpraxisGemeinschaftspraxis (BAG)MVZ
Behandler:inneneinezwei und mehr, gleichberechtigtmehrere, oft fachübergreifend
Übliche RechtsformEinzelunternehmenGbR oder PartGGmbH oder GbR
Angestellte Ärzt:innenbegrenztmöglichKernmodell
Ärztliche LeitungSie selbstdie Partner:innenbenannte Leitung (Pflicht)
Zulassungeigener ArztsitzSitze der Partner:innenMVZ-Zulassung + eingebrachte Sitze
Investitionsrahmenniedrig bis mittelmittelhoch, skalierbar

Struktur nach §95 SGB V. Rechtsform- und Personalzahlen: KBV, „Entwicklungen der Medizinischen Versorgungszentren", Stichtag 31.12.2024. Investitionsrahmen als grobe Orientierung; Einzelpraxis-Größenordnung nach apoBank/Zi. Rechts- und Trägerwahl mit Fachanwält:in für Medizinrecht und Steuerberater:in klären.

Investition & Wirtschaftlichkeit

Was ein MVZ kostet — und warum die Zahl schwankt

Für den Aufbau einer Mehrbehandler-Struktur gibt es keine seriöse Pauschale. Was es gibt, sind Referenzwerte und die Logik der Skalierung.

Eine belastbare Pauschalzahl für den Aufbau eines MVZ gibt es nicht — der Kapitalbedarf hängt an Fachrichtung, OP-Anteil, Zahl der Behandlungseinheiten und Standort. Als Referenz taugt die Existenzgründungsanalyse der apoBank: Für die Neugründung einer einzelnen Einzelpraxis weist sie 2021 im Schnitt rund 627.000 Euro inklusive Betriebsmittel aus, für die Übernahme rund 202.000 Euro zuzüglich Investitionen. Ein MVZ mit mehreren Behandler:innen, gemeinsamer Infrastruktur und Eingriffsraum nach §115b liegt um ein Vielfaches darüber.

Der Reiz der größeren Struktur liegt in der Skalierung: Anmeldung, Abrechnung, Geräte und Verwaltung verteilen sich auf mehrere Behandler:innen, und eine zusätzliche angestellte Kraft erhöht den Umsatz stärker als die Fixkosten. Genau darin liegt aber das Risiko — Fixkosten und Personalverpflichtungen sind hoch und laufen weiter, auch bei unbesetztem Sitz. Ein Liquiditätspuffer ist Voraussetzung, kein Komfort. Rechnen Sie die Struktur mit der Steuerberatung durch; unser Kostenrechner, die Businessplan-Vorlage und die Kosten- und Investitions-Checkliste helfen bei der Einordnung, der Finanzierungs-Vergleich bei der Bank.

Ehrlich bleiben: Die 627.000 Euro sind der Wert für eine Einzelpraxis — genannt als Größenordnung, nicht als MVZ-Preis. Ein seriöses MVZ-Budget entsteht erst aus Fachrichtungs-Mix, OP-Konzept und eingebrachten Sitzen. Nutzen Sie Benchmarks, um Angebote zu prüfen, nicht, um sich eine Zahl schönzurechnen.
Ambulant vor stationär

Ambulantes Operieren (§115b) und Hybrid-DRG (§115f)

Zwei Regelwerke bestimmen, was ein OP-nahes MVZ pro Eingriff erlöst — und beide verschieben die Grenze zwischen Praxis und Klinik.

Der AOP-Vertrag nach §115b SGB V

Ambulantes Operieren ist der wirtschaftliche Kern vieler chirurgisch ausgerichteter MVZ. Welche Eingriffe ambulant statt stationär erbracht und abgerechnet werden dürfen, regelt der AOP-Vertrag — ein dreiseitiger Vertrag zwischen GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft und Kassenärztlicher Bundesvereinigung; der AOP-Katalog listet die zulässigen Eingriffe. Der politische Wille geht klar Richtung Ambulantisierung: Ein IGES-Gutachten empfahl 2022, 2.426 zusätzliche Leistungen aufzunehmen. Umgesetzt ist bislang nur ein Bruchteil, aber die Richtung steht — der Katalog wächst jährlich.

Hybrid-DRG (§115f) — seit 2024

Die zweite Weichenstellung sind die Hybrid-DRG nach §115f SGB V, seit 2024 in Kraft. Sie vergüten bestimmte Leistungen sektorengleich: Ob ein Eingriff ambulant in der Praxis oder stationär im Krankenhaus erfolgt, spielt für die Vergütung keine Rolle mehr — das nimmt den Anreiz, ambulant mögliche Eingriffe stationär abzurechnen. Die Vergütung wird jährlich vereinbart; für 2025 kamen unter anderem Eingriffe aus Urologie, Gynäkologie, Viszeralchirurgie sowie Orthopädie und Unfallchirurgie hinzu. AOP-Katalog und Hybrid-DRG bestimmen damit den Erlös pro Eingriff.

Kein Selbstläufer: Ambulantes Operieren verlangt Räume, Hygiene- und QM-Standards, eine Anästhesie-Kooperation und eine Software, die AOP- und Hybrid-DRG-Abrechnung sauber abbildet. Die höheren Fallzahlen tragen nur, wenn Struktur und Abrechnung stimmen.
Zwischen ambulant und stationär

Belegbetten und Belegarztwesen (§121)

Die klassische Brücke zwischen Praxis und Klinik gibt es weiter — aber sie trägt immer weniger.

Der Belegarzt ist die klassische Verbindung von Praxis und Krankenhaus. Nach §121 SGB V sind Belegärzt:innen nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzt:innen, die ihre eigenen Patient:innen im Krankenhaus stationär oder teilstationär behandeln — unter Nutzung von Betten, Einrichtungen und Diensten des Hauses, ohne dafür eine Vergütung vom Krankenhaus zu erhalten. Für ein MVZ kann eine Belegabteilung sinnvoll sein, wenn ein stationärer Anteil zum Leistungsspektrum passt.

Bundesweit ist das Modell allerdings deutlich rückläufig. Zwischen 2011 und 2021 sank die Zahl der Belegärzt:innen von rund 5.600 auf etwa 4.000, die belegärztlichen Behandlungen gingen um fast die Hälfte zurück. Die Ambulantisierung verlagert Eingriffe aus dem stationären Bett, und die Vergütung gilt vielerorts als unattraktiv. Wer stationäre Anteile plant, prüft das Belegarztmodell deshalb nüchtern — es kann in einzelnen Fachrichtungen tragen, ist aber kein Wachstumsfeld.

Team, Leitung & Technik

Angestellte Ärzt:innen führen — mit Struktur und System

Im MVZ sind Sie nicht mehr nur Behandler:in, sondern Arbeitgeber:in. Das verändert Rolle, Recht und Technik.

Vom Behandler zum Arbeitgeber

Der größte Unterschied zur Einzelpraxis ist die Rolle: Im MVZ sind Sie Arbeitgeber:in. Mit 30.133 angestellten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bundesweit ist die Anstellung das prägende Modell der MVZ-Welt. Das bringt Arbeitsrecht, Dienstplanung, Vergütungsmodelle, Vertretungsregelungen und Fortbildung mit sich — und die Aufgabe, ärztliche Autonomie und wirtschaftliche Steuerung in Balance zu halten. Recruiting wird zur Daueraufgabe; wie sich MVZ als Arbeitgeber positionieren, zeigt unser Recruiting-Vergleich.

Software, TI und Standort

Mehrere Behandler:innen, oft mehrere Fachrichtungen und Standorte brauchen ein Praxisverwaltungssystem (PVS), das genau das abbildet: gemeinsame Kartei, rollenbasierte Rechte, Terminsteuerung über Behandler:innen hinweg und eine Abrechnung, die AOP, Hybrid-DRG und mehrere Betriebsstätten kennt. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist Pflicht. Unsere Vergleiche zur Klinik- und MVZ-Software, zur Praxissoftware allgemein und zum TI-Konnektor ordnen die Systeme ein. Beim Standort zählen Trägerumfeld, Zuweiser und verfügbare Arztsitze mehr als Laufkundschaft — die Standortwahl für MVZ und Klinik vertieft das.

Die erste Weiche

Gründen oder übernehmen?

Auch bei der Klinikpraxis steht am Anfang die Grundentscheidung — nur mit größerem Hebel: ein MVZ neu aufbauen oder eine bestehende Struktur mit Arztsitzen übernehmen.

Neugründung

MVZ neu aufbauen

  • Eigenes Konzept und eigene Trägerschaft von Anfang an
  • Mehrere Fachrichtungen frei kombinierbar
  • Skalierung: von wenigen Sitzen zu größerer Struktur
  • Hohe Investition, komplexe Zulassung, Arztsitze nötig
Mehr zur Neugründung →
Übernahme

Bestehende Struktur übernehmen

  • Bestehende Zulassungen, Team und Umsatz ab Tag 1
  • Schnellerer Start mit eingespielten Abläufen
  • Planbarere Finanzierung durch laufende Erlöse
  • Kaufpreis, Integration und mögliche Altlasten
Mehr zur Übernahme →

Share-Deal oder Asset-Deal?

Wird eine bestehende Struktur übernommen, entscheidet die Deal-Form über Haftung und Steuern. Beim Share-Deal kaufen Sie die Anteile an der Träger-GmbH: Die Gesellschaft besteht mit allen Verträgen, Zulassungen und Mitarbeitenden fort, Sie treten als neue:r Gesellschafter:in ein — aber auch die Verbindlichkeiten und Altlasten kommen mit, bekannte wie unbekannte. Beim Asset-Deal kaufen Sie einzelne Wirtschaftsgüter und Zulassungen heraus; Altverbindlichkeiten bleiben grundsätzlich beim Verkäufer, dafür muss jeder Vertrag, jedes Gerät und jede Zulassung einzeln übertragen werden, was bei vertragsärztlichen Sitzen zulassungsrechtlich anspruchsvoll ist.

KriteriumShare-DealAsset-Deal
KaufgegenstandAnteile an der Träger-GmbHeinzelne Wirtschaftsgüter und Zulassungen
Alt-Verbindlichkeitengehen mit übergrundsätzlich nicht automatisch
Verträge und Zulassungenbleiben bei der Gesellschafteinzeln zu übertragen
Due Diligencebesonders umfangreichauf die übernommenen Güter fokussiert
Haftungsrisiko für Altlastenhöhergeringer
Typisch beiMVZ-GmbH mit gewachsener StrukturEinzelpraxis oder Teilübernahme

Allgemeine Systematik des Unternehmenskaufs; die steuer- und haftungsrechtlich passende Form hängt vom Einzelfall ab und gehört mit Fachanwält:in für Medizinrecht und Steuerberater:in geklärt. Vertragsärztliche Zulassungen sind nur unter den Voraussetzungen des Vertragsarztrechts übertragbar.

Welche Variante passt, hängt von Haftung, Steuern und der Struktur der Zielgesellschaft ab. In beiden Fällen ist die Due Diligence — die systematische Prüfung von Zahlen, Verträgen, Zulassungen und Risiken — der wichtigste Schritt vor der Unterschrift, beim Share-Deal noch stärker. Nutzen Sie dafür unsere Due-Diligence-Vorlage und die Kaufvertrag-Prüfliste, finden Sie Angebote über die Praxisbörsen und lassen Sie Steuer und Haftung von auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater:innen und einem Fachanwalt für Medizinrecht prüfen. Grundlagen bündelt der Ratgeber Steuer & Recht.

Schritt für Schritt

Checkliste: Klinikpraxis & MVZ gründen

Zehn Etappen von Konzept und Rechtsform bis Recruiting. Klicken Sie die Punkte durch, die Sie geklärt haben.

1 · Konzept & Fachrichtungs-MixPositionierung und Versorgungsauftrag: Welche Fachrichtungen sollen unter einem Dach zusammenkommen?
2 · Rechtsform & TrägerschaftGmbH, GbR oder PartG — mit einem Fachanwalt für Medizinrecht Haftung, Trägerschaft und Steuern klären.
3 · Arztsitze & MVZ-ZulassungArztsitze einbringen und die MVZ-Zulassung beim Zulassungsausschuss beantragen — Bedarfsplanung beachten.
4 · Ärztliche Leitung benennenJedes MVZ braucht eine benannte, tätige ärztliche Leitung — Verantwortung und Qualifikation festlegen.
5 · Standort & RäumeOP oder Eingriffsraum nach §115b, ggf. Belegbetten, Hygiene-Standards, Flächen und Miet- oder Kaufvertrag.
6 · Businessplan & FinanzierungDeutlich höher als bei der Einzelpraxis — mehrstellig kalkulieren, Liquiditätspuffer einplanen.
7 · Ausstattung, OP & GeräteOP-Einheiten, Medizingeräte, IT und ein Mehrbehandler-PVS mit TI-Anbindung.
8 · Personal & VerträgeMehrere Behandler:innen, angestellte Ärzt:innen und MFA — Verträge, Arbeitsrecht und Dienstpläne.
9 · QM, Hygiene & OP-StandardsQualitätsmanagement, Hygiene, OP-Standards und Datenschutz (DSGVO) — Pflicht und Prüfsicherheit.
10 · Marke, Recruiting & SichtbarkeitArbeitgebermarke, Zuweiser-Beziehungen und Website — Fachkräfte und Patient:innen gewinnen.

Diese Checkliste gibt es auch als kostenlose Gründungs-Checkliste zum Download — den großen Überblick liefert der Ratgeber Praxisgründung.

Das Kalkül

Ein Rechenbeispiel: drei Sitze werden ein MVZ

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt, wie Arztsitze, Größe und Investition zusammenspielen. Die Werte sind Annahmen zur Illustration — keine Prognose.

Angenommen, drei niedergelassene Fachärzt:innen wollen ihre Einzelsitze in ein gemeinsames MVZ überführen und zwei Ärzt:innen anstellen. Bei einer durchschnittlichen MVZ-Größe von 6,3 Behandler:innen (KBV) wäre das eine typische Startgröße. Die drei bestehenden Sitze werden über den Zulassungsausschuss eingebracht — durch Verzicht zugunsten einer Anstellung. Für die zwei zusätzlichen Sitze gilt: In einem gesperrten Planungsbereich geht das nur über eine Nachbesetzung. Schon hier bestimmt die Bedarfsplanung das Wachstumstempo.

Für Räume, einen Eingriffsraum nach §115b, Medizintechnik, IT mit Mehrbehandler-PVS und Betriebsmittel liegt der Kapitalbedarf deutlich über den rund 627.000 Euro, die die apoBank 2021 im Schnitt für die Neugründung einer einzelnen Einzelpraxis ausweist — je nach Fachrichtung und OP-Anteil ein Vielfaches. Der Gegenwert ist die Skalierung: Fünf Behandler:innen teilen sich Anmeldung, Sterilisation, Abrechnung und Geräte, jeder Sitz trägt zum Deckungsbeitrag bei. Der Preis sind hohe Fixkosten, die auch bei unbesetztem Sitz weiterlaufen.

Ehrlich bleiben: Rechnungen wie diese sind Orientierung, keine Garantie. Verlässliche Zahlen liefert erst ein Businessplan mit Steuerberater:in und Fachanwält:in für Medizinrecht — inklusive Zulassungsstrategie, OP-Konzept und Finanzierungsstruktur. Nutzen Sie das Kalkül, um Optionen zu sortieren, nicht, um einen Umsatz zu versprechen.
Aus der Praxis

Typische Fehler beim Aufbau von MVZ und Klinikpraxis

Die meisten Fehlentscheidungen entstehen nicht aus fehlenden Daten, sondern aus zu spät gestellten Fragen.

Fehler 1

Rechtsform und Trägerschaft zu spät klären

GmbH, GbR oder Krankenhaus-Trägerschaft entscheiden über Haftung und Steuern. Wer das erst nach dem Mietvertrag klärt, baut auf Sand.

Fehler 2

Arztsitze unterschätzen

Ohne eingebrachte Sitze keine MVZ-Zulassung. In gesperrten Planungsbereichen geht nichts ohne Nachbesetzung — das kostet Zeit und Geld.

Fehler 3

Liquidität zu knapp planen

Die Fixkosten mehrerer Behandler:innen laufen weiter, auch bei unbesetzten Sitzen. Ohne Puffer wird jede Delle in der Auslastung gefährlich.

Fehler 4

AOP- und Hybrid-DRG-Erlöse zu optimistisch ansetzen

Ambulantes Operieren trägt nur mit Räumen, Hygiene, Anästhesie-Kooperation und passender Abrechnung. Fallzahlen allein sind kein Deckungsbeitrag.

Fehler 5

Ärztliche Leitung nur auf dem Papier

Die Leitung muss real tätig und in medizinischen Fragen weisungsunabhängig sein. Eine reine Formalie hält keiner Prüfung stand.

Fehler 6

Bei der Übernahme an der Due Diligence sparen

Beim Share-Deal kommen alle Altlasten mit. Wer Verträge, Zulassungen und Zahlen nicht prüft, kauft Risiken blind mit ein.

Weiterlesen

Klinikpraxis & MVZ im Gesamtbild

Die passenden Bausteine auf dem Weg in Ihre eigene Klinikpraxis.

Noch mehr Vorlagen und Ratgeber finden Sie in den Downloads und im Magazin.

Und danach?

Struktur steht — jetzt kommen Patient:innen und Fachkräfte.

Den Aufbau von MVZ und Klinikpraxis navigieren Sie mit den Infos auf dieser Seite. Wenn die Struktur läuft, kommt der Teil, den wir übernehmen: Website, lokale Sichtbarkeit, Bewertungen, Recruiting und Ihre eigene Praxis-KI.

Häufige Fragen

Klinikpraxis & MVZ — kurz erklärt

Was ist ein MVZ und wer darf eines gründen?
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) nach §95 SGB V ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der mehrere — oft fachübergreifende — Ärzt:innen unter gemeinsamer Trägerschaft arbeiten, überwiegend als angestellte Ärzt:innen. Gründen dürfen es nach dem Gesetz vor allem zugelassene Ärzt:innen, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen, anerkannte Praxisnetze, gemeinnützige Träger und Kommunen. Ein MVZ braucht eine eigene Zulassung und eine benannte ärztliche Leitung.
Welche Rechtsform passt für die Klinikpraxis oder das MVZ?
In der Praxis firmieren MVZ laut KBV nahezu ausschließlich als GmbH oder GbR; MVZ in Krankenhausträgerschaft werden vorrangig als GmbH gegründet. Auch eine PartG ist denkbar. Die Wahl hängt von Haftung, Trägerschaft, Steuern und der Zahl der Beteiligten ab. Weil an ein MVZ besondere Voraussetzungen geknüpft sind, klären Sie Rechtsform und Trägerschaft früh mit einem Fachanwalt für Medizinrecht und dem Steuerberater.
Wie bringe ich Arztsitze in ein MVZ ein?
Arztsitze, also vertragsärztliche Zulassungen, werden über den Zulassungsausschuss in das MVZ eingebracht — etwa durch Verzicht zugunsten einer Anstellung im MVZ oder durch Übernahme eines bestehenden Sitzes. Ohne eingebrachte Sitze gibt es keine vertragsärztliche MVZ-Zulassung. In gesperrten Planungsbereichen ist das nur über eine Nachbesetzung möglich; die Bedarfsplanung ist deshalb entscheidend.
Was kostet der Aufbau eines MVZ?
Der Aufbau ist deutlich teurer als bei einer Einzelpraxis und stark von Fachrichtung, OP-Ausstattung und Standort abhängig. Zur Einordnung: Die apoBank weist für die Neugründung einer einzelnen Einzelpraxis 2021 im Schnitt rund 627.000 Euro inklusive Betriebsmittel aus — ein MVZ mit mehreren Behandler:innen und Eingriffsraum liegt um ein Vielfaches darüber. Verlässliche Zahlen liefert nur ein Businessplan mit Steuerberater und Fachanwalt für Medizinrecht.
Was bedeuten ambulantes Operieren (§115b) und die Hybrid-DRG (§115f)?
§115b SGB V regelt über den AOP-Vertrag von GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft und KBV, welche Eingriffe ambulant statt stationär erbracht und abgerechnet werden — festgehalten im AOP-Katalog. Die Hybrid-DRG nach §115f gelten seit 2024 und vergüten bestimmte Leistungen sektorengleich, also unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Beide Instrumente treiben die Ambulantisierung voran und sind für OP-nahe MVZ wirtschaftlich relevant.
Lohnen sich Belegbetten nach §121 SGB V noch?
Das hängt vom Einzelfall ab. Belegärzt:innen sind nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzt:innen, die ihre Patient:innen im Krankenhaus stationär behandeln, ohne dafür eine Vergütung vom Haus zu erhalten. Bundesweit ist das Modell rückläufig: Zwischen 2011 und 2021 sank die Zahl der Belegärzt:innen von rund 5.600 auf etwa 4.000. Durch die zunehmende Ambulantisierung verlieren reine Belegbetten an Bedeutung, können in einzelnen Fachrichtungen aber weiter sinnvoll sein.
Share-Deal oder Asset-Deal bei der MVZ-Übernahme?
Beim Share-Deal kaufen Sie die Anteile an der Träger-GmbH; die Gesellschaft besteht mit allen Verträgen und Zulassungen fort, Sie übernehmen aber auch deren Verbindlichkeiten und Altlasten — eine sorgfältige Due Diligence ist Pflicht. Beim Asset-Deal kaufen Sie einzelne Wirtschaftsgüter und Zulassungen; Altverbindlichkeiten gehen grundsätzlich nicht automatisch mit über, dafür muss jedes Gut einzeln übertragen werden. Welche Variante steuerlich und haftungsrechtlich besser passt, klären Sie mit Fachanwalt für Medizinrecht und Steuerberater.

Quellen: KBV, „Entwicklungen der Medizinischen Versorgungszentren" (Stichtag 31.12.2024) — MVZ-Zahlen, Rechtsformen, Personal, Größe — kbv.de. SGB V §95 — gesetze-im-internet.de, §115b — gesetze-im-internet.de und §121 — gesetze-im-internet.de. GKV-Spitzenverband: AOP-Vertrag (§115b) und Hybrid-DRG (§115f) — gkv-spitzenverband.de. apoBank/Zi Existenzgründungsanalyse — apobank.de. Belegärztliche Versorgung: KBV/IBES-Gutachten. Zahlen als Momentaufnahme; im Einzelfall Fachanwält:in für Medizinrecht und Steuerberater:in hinzuziehen.