Ratgeber · Steuer & Recht

Steuern & Recht — die Fallstricke bei der Praxisgründung.

Rechtsform, Freiberuflichkeit, Finanzamt, EÜR und Umsatzsteuer: Wer die steuerlichen und rechtlichen Weichen früh richtig stellt, spart später Ärger und Geld. Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Punkte ein — und sagt, wann Sie welche Profis brauchen.

Hinweis: Diese Seite informiert und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation sind ein Steuerberater und ein Fachanwalt für Medizinrecht die richtigen Ansprechpartner.
Erst die Struktur

Rechtsform zuerst wählen

Bevor Finanzamt und Formulare kommen, steht eine Grundentscheidung: Gründen Sie allein oder mit Kolleg:innen? Davon hängen Vertretung, Haftung und Organisation ab.

Allein

Einzelpraxis

Sie führen die Praxis eigenverantwortlich — volle Gestaltungsfreiheit, aber auch alleinige Haftung und Organisation der Vertretung.

Kosten teilen

Praxisgemeinschaft

Mehrere Praxen teilen sich Räume, Geräte und Personal, rechnen aber getrennt ab. Geteilte Infrastruktur, keine gemeinsame Behandlung.

Gemeinsam behandeln

Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)

Gemeinschaftspraxis mit gemeinsamer Abrechnung und gemeinsamem Patientenstamm — mehr Abstimmung, geteilte Verantwortung.

Struktur

MVZ (GbR/GmbH)

Medizinisches Versorgungszentrum als GbR oder GmbH — für größere, oft interdisziplinäre Strukturen mit angestellten Ärzt:innen.

Kriterien: allein oder mit Kolleg:innen, Regelung der Vertretung, Verteilung der Haftung sowie Aufwand für Gründung und Organisation. Die passende Rechtsform besprechen Sie mit Steuerberater und Fachanwalt für Medizinrecht.
Steuern

Freiberuflich, Finanzamt, EÜR

Als Heilberuf sind Sie in der Regel Freiberufler:in — das vereinfacht vieles. Vier Punkte, die Sie kennen sollten.

§18 EStG

Freiberuflich, kein Gewerbe

Heilberufe zählen zu den freien Berufen: keine Gewerbesteuer und keine Gewerbeanmeldung. Es genügt, die Tätigkeit formlos anzuzeigen.

Finanzamt

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Binnen rund einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit an das Finanzamt (elektronisch über ELSTER). Ergebnis: Ihre Steuernummer und die festgesetzten Vorauszahlungen.

Gewinn

EÜR statt Bilanz

Der Gewinn wird per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt (Einnahmen minus Ausgaben). Eine doppelte Buchführung mit Bilanz ist nicht nötig.

Achtung

Vorauszahlungen prüfen

Vor allem in den ersten drei Jahren drohen Nachzahlungen, wenn die Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt sind. Rücklagen bilden und mit dem Steuerberater nachsteuern.

Nachzahlungsfalle: In den ersten Jahren orientiert sich das Finanzamt an geschätzten Werten. Wächst der Gewinn, folgen später Nachzahlungen plus höhere Vorauszahlungen — legen Sie dafür konsequent Rücklagen zurück.
Umsatzsteuer

Heilbehandlung befreit — Ästhetik nicht immer

Bei der Umsatzsteuer kommt es auf die Art der Leistung an.

Befreit

Heilbehandlungen

Ärztliche und therapeutische Heilbehandlungen mit medizinischem Zweck sind von der Umsatzsteuer befreit (§4 Nr. 14 UStG).

Steuerpflichtig?

Ästhetik & Kosmetik

Rein ästhetische oder kosmetische Leistungen ohne medizinische Indikation können umsatzsteuerpflichtig sein — hier lohnt die genaue Prüfung.

Praxis-Tipp: Wer ästhetische Leistungen anbietet, klärt Grenzfälle und die Kleinunternehmerregelung frühzeitig mit dem Steuerberater — das vermeidet Nachforderungen.
Verträge

Gesellschaftsvertrag: bitte vom Fachanwalt

Wer mit Kolleg:innen gründet (Praxisgemeinschaft, BAG oder MVZ), braucht einen Gesellschaftsvertrag — er regelt Gewinnverteilung, Vertretung, Haftung sowie Ein- und Austritt.

Finger weg von x-beliebigen Internet-Vertragsmustern. Ein unpassender Mustervertrag kann im Streitfall teuer werden. Lassen Sie den Gesellschaftsvertrag von einem Fachanwalt für Medizinrecht erstellen oder prüfen.
Geprüft

Gesellschaftsvertrag: Vorlage & Checkliste

Juristisch geprüfte Struktur als Ausgangspunkt für das Gespräch mit Ihrem Fachanwalt — kein Ersatz für die anwaltliche Prüfung.

Herunterladen →

Die Vorlage ist ein strukturierter Ausgangspunkt, keine Rechtsberatung. Den fertigen Vertrag prüft Ihr Fachanwalt für Medizinrecht.

Und danach?

Weichen gestellt — jetzt kommen die richtigen Patient:innen.

Steuern und Recht klären Sie mit Ihren Profis. Wenn die Praxis läuft, kommt der Teil, den wir übernehmen: Website, lokale Sichtbarkeit, Bewertungen und Ihre eigene Praxis-KI.

Häufige Fragen

Steuer & Recht — kurz erklärt

Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Nein. Als Ärztin, Arzt oder Angehörige:r eines Heilberufs sind Sie in der Regel Freiberufler:in nach §18 EStG. Es fällt keine Gewerbesteuer an und es ist keine Gewerbeanmeldung nötig — Sie zeigen die Tätigkeit nur formlos beim Finanzamt an. Bei einer Kapitalgesellschaft wie einer ärztlichen GmbH kann das im Einzelfall abweichen; das klärt der Steuerberater.
Was ist die EÜR?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergeben den Gewinn. Eine doppelte Buchführung mit Bilanz ist nicht nötig.
Ist meine Praxis umsatzsteuerpflichtig?
Heilbehandlungen mit medizinischem Zweck sind von der Umsatzsteuer befreit. Rein ästhetische oder kosmetische Leistungen ohne medizinische Indikation können jedoch umsatzsteuerpflichtig sein. Wo die Grenze verläuft und ob die Kleinunternehmerregelung greift, klären Sie mit dem Steuerberater.
Brauche ich einen Steuerberater?
Pflicht ist er nicht, aber bei einer Praxisgründung dringend zu empfehlen — idealerweise mit Erfahrung bei Heilberufen. Er hilft bei Rechtsform, Finanzamt, EÜR, Vorauszahlungen und Umsatzsteuer und bewahrt Sie vor teuren Fehlern.