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DSGVO-Startpaket für Ihre Praxis

Der Datenschutz-Grundstock für die neue Praxis — Verarbeitungsverzeichnis, technisch-organisatorische Maßnahmen, Auftragsverarbeitung und Patienteninformation als Startgerüst zum Ausfüllen.

So nutzen Sie das Startpaket: Setzen Sie den Datenschutz vor dem ersten Patiententag auf — Patienteninformation und Verarbeitungsverzeichnis müssen ab Start stehen. Arbeiten Sie die Punkte der Reihe nach ab und legen Sie die erstellten Dokumente strukturiert ab, damit sie im Prüfungsfall greifbar sind.

Warum Datenschutz in der Praxis besonders zählt

Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und sind zusätzlich durch die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) geschützt. Deshalb gelten für Praxen erhöhte Anforderungen an Zugriff, Sicherheit und Dokumentation. Wer den Grundstock von Anfang an sauber aufsetzt, erfüllt seine Pflichten leichter und schützt zugleich das Vertrauensverhältnis zu den Patient:innen.

Teil A · Kurzleitfaden die 6 Bausteine
Teil B · Muster-Verarbeitungsverzeichnis Auszug
Muster / Beispiele: Die folgenden Einträge sind praxistypische Vorbelegungen. Sie sind vor der Verwendung fachlich zu prüfen und an Ihre konkrete Praxis (Fachrichtung, Dienstleister, Prozesse) anzupassen.
Verarbeitungstätigkeit Zweck Rechtsgrundlage Empfänger/Dienstleister Löschung
Patientenverwaltung & Behandlungsdokumentation Behandlung, Dokumentation, Nachsorge, Terminhistorie Art. 9 Abs. 2 lit. h i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; Behandlungsvertrag (§ 630a BGB), Dokumentationspflicht (§ 630f BGB) Mit-/weiterbehandelnde Praxen und Labore (mit Rechtsgrundlage), PVS-Anbieter (AVV) Nach ärztlichen Aufbewahrungsfristen (Patientenakte i. d. R. mind. 10 Jahre, § 630f Abs. 3 BGB; bereichsspezifisch länger)
Abrechnung (KV/KZV bzw. privatärztliche Verrechnungsstelle) Abrechnung erbrachter Leistungen Art. 9 Abs. 2 lit. h i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzl. Pflicht, SGB V); bei Abrechnung über eine private Verrechnungsstelle Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a) wegen § 203 StGB KV/KZV bzw. privatärztliche Verrechnungsstelle (AVV bzw. Einwilligung) Nach steuer-, handels- und sozialrechtlichen Fristen
Terminmanagement / Recall Terminvergabe, Erinnerung, Recall Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag) bzw. lit. a (Einwilligung, v. a. beim Recall); ggf. Art. 9 Abs. 2 lit. h Termin-/Recall-/Telefondienst, SMS-/E-Mail-Versanddienst (AVV) Nach Zweckerreichung bzw. Widerruf der Einwilligung
Personalverwaltung Beschäftigungsverhältnis, Lohn- und Gehaltsabrechnung § 26 BDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; Art. 6 Abs. 1 lit. c (steuer-/sozialrechtl. Pflichten) Steuerberatung/Lohnbüro, Finanzamt, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft (AVV wo einschlägig) Nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
Website / Kontaktformular Bereitstellung der Website, Bearbeitung von Anfragen Art. 6 Abs. 1 lit. a (Einwilligung) bzw. lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse); § 25 TDDDG für Cookies/Zugriff auf Endgeräte Hosting-/Website-Dienstleister (AVV) Nach Bearbeitung der Anfrage bzw. Widerruf

Die Rechtsgrundlagen sind allgemein gehalten und im Einzelfall zu prüfen bzw. anzupassen.

Teil C · TOM-Checkliste Art. 32 DSGVO
Teil D · Auftragsverarbeitung Dienstleister erfassen

Für jeden Dienstleister, der in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, prüfen: Ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vorhanden?

Teil E · Startliste organisatorisch
Weiterlesen: Vertiefende Hinweise finden Sie auf unserer Datenschutz-Seite und im Ratgeber Steuer & Recht. Für Hygiene und Qualitätsmanagement ergänzt die Hygiene-/QM-Startcheckliste dieses Startpaket.