Kostenlos · Meine Eigene Praxis
Zulassungs- & KV-/KZV-Antrag: der Fahrplan
Von der Eintragung ins Arztregister bis zum Beschluss des Zulassungsausschusses: die richtige Reihenfolge, die nötigen Unterlagen und die Fristen, die man nicht verpassen darf.
1 · Voraussetzungen & Registereintrag
- Approbation und (für die meisten Fächer) Facharzt-/Fachkundenachweis vorhanden.
- Eintrag ins Arzt-/Zahnarztregister beantragen — Voraussetzung für die Zulassung.
- Frühzeitig klären, ob Sie Zulassung, Anstellung oder Jobsharing anstreben.
2 · Zulassungsweg klären
- Human/Psychotherapie: Bedarfsplanung prüfen — offener Planungsbereich, Nachbesetzung oder Sonderbedarf?
- Zahnmedizin: weitgehende Niederlassungsfreiheit, keine Bedarfsplanung — Anzeige/Registerweg im Fokus.
- Verfügbaren Sitz identifizieren (Ausschreibung, Nachbesetzung eines abzugebenden Sitzes).
Unterschied merken: Im vertragsärztlichen Bereich entscheidet die Bedarfsplanung, ob überhaupt ein Sitz frei ist — das ist oft das Nadelöhr. In der Zahnmedizin ist die Niederlassung grundsätzlich frei.
3 · Unterlagen zusammenstellen
- Registerauszug, Approbations- und Qualifikationsnachweise.
- Lückenloser beruflicher Werdegang, Führungszeugnis, ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
- Nachweise zu Praxisort/-räumen und geplanter Tätigkeit.
- Vollständige Antragsformulare der zuständigen KV/KZV.
4 · Antrag & Zulassungsausschuss
- Antrag fristgerecht vor dem Sitzungstermin vollständig einreichen.
- Sitzungsrhythmus beachten (Ausschüsse tagen nur wenige Male pro Jahr).
- Nach dem Beschluss: Betriebsstättennummer (BSNR) und Arztnummer (LANR) klären, TI-Anbindung vorbereiten.
5 · Sonderfälle
- Anstellung statt eigener Zulassung (z. B. in Praxis/MVZ).
- Jobsharing oder hälftiger Versorgungsauftrag in gesperrten Gebieten.
- MVZ-Gründung mit eigener Gründungsberechtigung und ärztlicher Leitung.
Rechtlicher Hinweis: Verfahren, Unterlagen und Fristen unterscheiden sich je nach KV/KZV, Fachrichtung und Region. Dieser Fahrplan ist eine allgemeine Orientierung — verbindlich sind die Vorgaben Ihrer zuständigen KV/KZV und des Zulassungsausschusses.